StGB § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
[ Auszug: In den Fällen der §§ 181 und 181a Abs. 1 Nr. 2 sind die §§ 43a, 73d
anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Be ... ]
Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
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